Wir und unsere Partner

Die Partner ‒ Vorteile auf einen Blick

  • Persönliche und einfühlsame Beratung
  • Festlegung und Absicherung Ihrer Wünsche *
  • Alle Leistungen aus einer Hand
  • Entlastung Ihrer Familie, so haben Ihre Angehörigen im Trauerfall Zeit:
    • für sich
    • ihre Trauerarbeit
    • und eine liebevolle Verabschiedung!

* Das Bundessozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben darüber hinaus eindeutig festgelegt, dass die finanziellen Vorteile einer Grabpflege- und Bestattungsvorsorge gemäß § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII selbst bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen abgesichert sind. Ebenso wurde eindeutig festgestellt, dass diese Vorsorgegelder nicht auf das Schonvermögen anzurechnen sind. Grabpflege- und Bestattungsvorsorgen müssen also nicht, wie teilweise von Sozialämtern fälschlicherweise verlangt wird, aufgelöst werden, um den Anspruch auf Sozialhilfe zu erlangen.