Grabarten

Die Erinnerungsgärten

Erinnerungsgärten präsentieren sich in verschiedenen Themenfeldern, die ökologische Aspekte der Natur harmonisch vereinen. Sie sind ganz besondere Ruhepole, an denen Menschen in friedlichem Ambiente ihrer Verstorbenen gedenken können. Alle Themenbereiche sind durch geschwungene Wegführungen verbunden und ermöglichen den Friedhofsbesuchern einen bequemen Zugang zu den Erinnerungsstätten. Ebenfalls vorhanden sind Sitzmöglichkeiten.

Allen Bestattungsmöglichkeiten innerhalb des Gartens ist gemein, daß die dort erworbenen Grabstätten von einer Pflegeverpflichtung seitens der Angehörigen befreit sind. Mit dem Erwerb einer Grabstätte in den Erinnerungsgärten werden neben dem Nutzungsrecht für 25 Jahre auch das individuelle Grabzeichen und die Pflege für den gesamten Nutzungszeitraum erworben.

Das Wahlgrab

Für Wahlgräber müssen bei der entsprechenden Friedhofsverwaltung Nutzungsrechte erworben werden. Die Ruhefrist beträgt in der Regel zwischen 20 und 25 Jahren. Grabgestaltung und Pflege übernehmen die Hinterbliebenen.

Das Reihengrab

Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Die Ruhefristen sind auf den verschiedenen Friedhöfen unterschiedlich, meistens liegen sie zwischen 20 und 25 Jahren. Die Grabgestaltung und Pflege übernehmen die Hinterbliebenen.

Das Rasengrab

Bei einem Rasengrab (halb anonym) liegt das Grab auf einer Wiese und wird von einem flachen Gedenkstein markiert. Auf manchen Friedhöfen können Blumen an einem zentralen Ortabgelegt werden, die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung des Grabes durch die Hinterbliebenen besteht allerdings nicht. Über diesen Umstand sollten sich sämtliche Angehörigen bei der Grabwahl bewusst sein.

Die üblichen Grabarten für Urnen entsprechen denen der Erdbestattung.